FAQ Heilpraktiker
Häufige Fragen rund um den Heilpraktiker
- Was ist ein Heilpraktiker?
- Wie viele Heilpraktiker gibt es in Deutschland?
- Was unterscheidet einen Heilpraktiker von einem Arzt?
- Welche Behandlungsmethoden darf ein Heilpraktiker einsetzen?
- Welche Erkrankungen werden von einem Heilpraktiker behandelt?
- Was darf ein Heilpraktiker nicht? (Thema: verschreibungspflichtige Medikamente, Geburtshilfe, etc.)
- Welche Erkrankungen sollten von einem Heilpraktiker nicht behandelt werden? (Empfehlung: ernstzunehmende Erkrankungen, etc.)
- Welche Fachrichtungen gibt es beim Beruf des Heilpraktikers?
- Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers?
- Wie sieht die Ausbildung zum Heilpraktiker aus?
- Welche Pflichten hat ein Heilpraktiker?
- Wie werden die Behandlungskosten berechnet?
- Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?
- Was zahlen die privaten Krankenkassen?
- Wie finde ich einen guten Heilpraktiker?
1. Was ist ein Heilpraktiker?
Das Tätigkeitsfeld eines Heilpraktikers ist die Heilkunde. Nach dem Prinzip der ganzheitlichen Medizin diagnostizieren Heilpraktiker Erkrankungen und versuchen diese nach bestem Wissen und Gewissen zu lindern oder im besten Fall zu heilen. Dabei greifen sie auf verschiedenste Verfahren und Methoden der Naturheilkunde zurück, die – anders wie in der Schulmedizin – nicht wissenschaftlich anerkannt sein müssen. Die ganzheitliche Behandlung von Geist, Körper und Seele sowie die Aktivierung der Selbstheilungskräfte spielen bei der Behandlung von Krankheiten eine große Rolle. Eines der Hauptziele des Heilpraktikers ist es zudem, den Patienten aktiv in den Heilungsprozess mit einzubeziehen und das Bewusstsein für eine allgemeine gesunde Lebensweise anzuregen.
2. Wie viele Heilpraktiker gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es rund 35.000 Heilpraktiker. Der Großteil der Heilpraktiker sind Frauen (27.000 Personen). 18.000 Heilpraktiker sind in Vollzeitpraxen tätig, die verbleibenden 17.000 sind Teilzeitbeschäftigte. Die Organisation der Heilpraktiker erfolgt durch verschiedene Verbände, die u.a. Aus- und Weiterbildungen anbieten:
- Allgemeiner Deutscher Heilpraktikerverband e.V. (ADHV)
- Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V. (BDN)
- Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH)
- Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. (BDHN)
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH)
- Freie Heilpraktiker e.V. (FH)
- Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FVDH)
- Union Deutscher Heilpraktiker e.V. (UDH)
- Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (VDH)
- Verband Heilpraktiker Deutschland e.V. (VHD)
- Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. (VUH)
3. Was unterscheidet einen Heilpraktiker von einem Arzt?
Eine Gemeinsamkeit vorneweg: Sowohl der Beruf des Arztes als auch der Beruf des Heilpraktikers gehören zu den sogenannten Heilberufen, das heißt beide sind für die Behandlung von Erkrankungen zuständig. Der erste gravierende Unterschied liegt in der Ausbildung. Um Arzt zu werden, benötigt man ein sechsjähriges Studium, weshalb der Beruf des Arztes auch als akademischer Heilberuf bezeichnet wird. Die Ausbildung eines Heilpraktikers wird unterschiedlich gehandhabt, somit gibt es viele Wege, diesen Beruf zu erlernen (siehe Punkt 10). Ein weiterer Unterschied findet sich in der Art der Behandlung und der Anwendung der Methoden. Heilpraktiker behandeln den Patienten ganzheitlich, das heißt, bei der Ursachensuche werden nicht nur direkte Symptome der Erkrankung, sondern auch die allgemeine innere und äußere Verfassung des Patienten betrachtet. Auch die Behandlung der Krankheit erfolgt ganzheitlich mit dem Ziel, den Allgemeinzustand des Patienten zu verbessern. Die Diagnoseverfahren der Schulmedizin und die Behandlungsweise von Krankheiten sind eher auf die spezielle Symptomatik ausgerichtet und durch die permanente technische Entwicklung und Forschung genauer. Bei ernstzunehmenden Erkrankungen sollte man sich daher auch zunächst an einen Schulmediziner wenden und eine heilpraktische Behandlung nur ergänzend in Anspruch nehmen. Doch nicht nur Heilpraktiker haben sich zum Ziel gesetzt, ihren Patienten eine ganzheitliche Behandlung zu ermöglichen. Es gibt viele Ärzte, die eine Zusatzqualifikation für Naturheilverfahren erworben haben, der Naturheilkunde somit nicht abgeneigt sind und ihre Patienten ebenfalls nach diesem Prinzip behandeln. Wobei in diesem Zusammenhang sicherlich auch die ein oder andere überflüssige „Individuelle Gesundheitsleistung“ (Igel) angeboten wird, die weniger aus Überzeugung denn aus Gewinnstreben offeriert wird. Wie man sieht, können Naturheilkunde und Schulmedizin somit durchaus miteinander vereinbar sein und müssen nicht zwangsläufig miteinander konkurrieren. Bei Die-Heilpraktiker.de finden Sie deshalb nicht nur Heilpraktiker in Ihrer Nähe, sondern auch Ärzte, die sich mit Naturheilverfahren und Komplementärmedizin beschäftigen. Der mitunter wichtigste Punkt aus Patientensicht ist die Tatsache, dass schulmedizinische Behandlungen weitgehend als Kassenleistung abgerechnet werden und somit meist keine Zuzahlungen aus eigener Tasche erfolgen müssen. Für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker müssen gesetzlich Versicherte dagegen meist selbst für die Kosten aufkommen. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten allerdings Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren an, bei denen die Behandlungskosten dann übernommen werden. Zahlreiche private Krankenkassen erstatten die Kosten in Höhe des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).
4. Welche Behandlungsmethoden darf ein Heilpraktiker einsetzen?
Laut Gesetz der Therapiefreiheit darf ein Heilpraktiker aus der gesamten Fülle der vorhandenen Naturheilverfahren wählen und diese entsprechend sinnvoll anwenden. Zu den am häufigsten angewandten Methoden gehören u.a. Phytotherapie, Homöopathie, Methoden aus der Traditionellen Chinesischen Medizin wie z.B. Akupunktur, Schröpf- und Blutegelbehandlungen. Es gibt jedoch einige gesetzliche Einschränkungen, die ein Heilpraktiker beachten muss.
5. Welche Erkrankungen werden von einem Heilpraktiker behandelt?
Wie bei den Behandlungsmethoden auch darf ein Heilpraktiker unter Beachtung einiger gesetzlicher Einschränkungen fast alle Krankheiten therapeutisch begleiten.
6. Was darf ein Heilpraktiker nicht? (Thema: verschreibungspflichtige Medikamente, Geburtshilfe, etc.)
Bei den Diagnose-/Behandlungsmethoden gelten für Heilpraktiker einige Einschränkungen. Der Einsatz von Röntgengeräten ist Heilpraktikern untersagt, auch verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel sind für sie tabu. Ausnahme bilden hierbei die lokalen Betäubungsmittel Lidocain und Procain, die bei der Neuraltherapie verwendet werden. So darf ein Heilpraktiker diese Mittel in einer Konzentration von bis zu 2 % intracutan verabreichen. Es gibt zudem auch einige Erkrankungen, die ein Heilpraktiker nicht behandeln darf. Dazu gehören (sexuell) übertragbare (Geschlechts-)Krankheiten, die der Meldepflicht unterliegen. Auch im Bereich der Zahnheilkunde und Geburtshilfe dürfen Heilpraktiker nicht tätig werden.
7. Welche Erkrankungen sollten von einem Heilpraktiker nicht behandelt werden? (Empfehlung: ernstzunehmende Erkrankungen, etc.)
Ein Heilpraktiker darf gesetzlich nicht alle Erkrankungen behandeln (siehe dazu Punkt 6), bei ernstzunehmenden Erkrankungen wie Krebs oder schweren chronischen Erkrankungen sollten Patienten ebenfalls vorsichtig sein. Eine alleinige Behandlung durch einen Heilpraktiker ist in solchen Fällen nicht anzuraten. Vielmehr sollten schwer erkrankte Patienten primär einen Schulmediziner aufsuchen und naturheilkundliche Methoden nur begleitend zur schulmedizinischen Therapie in Anspruch nehmen.
8. Welche Fachrichtungen gibt es beim Beruf des Heilpraktikers?
Neben dem Beruf des Heilpraktikers werden von Heilpraktikerschulen außerdem noch Ausbildungen zum Tierheilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie angeboten. Der Ausbildungsweg des Heilpraktikers für Psychotherapie wird auch als Kleiner Heilpraktiker bezeichnet, da er auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist. Laut Berufsordnung für Heilpraktiker sind Zusatzbezeichnungen wie „Akupunkteur“, „Chiropraktiker“, „Homöopath“, „Psychologe“, „Psychotherapeut“, „Osteopath“ u.a. nicht zulässig. Auch wenn man immer häufiger von „Osteopathen“ hört, gibt es in Deutschland keinen einzigen staatlich anerkannten, geschweige denn geregelten entsprechenden Abschluss, der eine Heilzulassung beinhaltet. Entsprechende Osteopathieschulen bieten deshalb häufig mehrjährige Ausbildungen an, in dessen Verlauf auch die Zulassung als Heilpraktiker zu erwerben ist.
9. Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers?
Um an der amtlichen Heilpraktikerprüfung (exakte Bezeichnung: „Amtsärztliche Überprüfung vor dem Gesundheitsamt“) teilzunehmen, muss man mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen. Es muss außerdem eine gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung zur Berufsausbildung und -ausübung vorliegen. Personen, die sich zur Heilpraktikerüberprüfung anmelden, müssen ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist, vorweisen können.
10. Wie sieht die Ausbildung zum Heilpraktiker aus?
Der Paragraph 1 aus dem Heilpraktikergesetz besagt: „Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis“. Diese Erlaubnis wird nach Bestehen der „Amtsärztlichen Überprüfung vor dem Gesundheitsamt“ erteilt. Bezüglich der Ausbildung führen mehrere Wege zum Ziel. Zur Wahl stehen bei den Heilpraktikerschulen meist verschiedene Ausbildungsmodelle, so kann man z.B. eine Vollzeitausbildung absolvieren oder den Unterricht in Abend- und Wochenendkursen besuchen. Die Abschlussprüfung besteht aus einem zweistündigen schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung à 30 Minuten. Abgefragt werden Themenschwerpunkte wie Berufs- und Gesetzeskunde, Infektionsschutzgesetz, Grenzen und Gefahren der Heilpraktiker-Methoden, Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie, allgemeine Krankheitslehre, Erstversorgung von akuten Notfällen sowie Anamnese und Praxishygiene.
11. Welche Pflichten hat ein Heilpraktiker?
Heilpraktiker sind dazu verpflichtet, ihre Patienten nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der für sie gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften zu behandeln. Sie unterstehen der Schweigepflicht, müssen Patientendaten dokumentieren und streng vertraulich behandeln. Sie stehen in der Pflicht, den Patienten über seine Erkrankung und seinen Therapieweg offen aufzuklären und ihn – sofern eine schulmedizinische Behandlung erforderlich ist – ausdrücklich darüber zu informieren und dazu zu bewegen, einen Arzt aufzusuchen. So wie Ärzte auch, müssen Heilpraktiker permanent auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse ihres Berufsbildes sein und an Weiterbildungen teilnehmen.
12. Wie werden die Behandlungskosten berechnet?
Es gibt keine Vorgabe, wie hoch die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker sein sollen. Jeder Heilpraktiker kann die Kosten für eine Behandlung selbst bestimmen. Eine Orientierungshilfe – sowohl für Heilpraktiker als auch für Patienten – ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), in der man für jede Methode statistische Durchschnittswerte nachlesen kann. Allerdings sollte man wissen, dass diese Werte durch eine statistische Umfrage vor 20 Jahren ermittelt wurden und aus diesem Grund weitestgehend nicht mehr als repräsentativ angesehen werden können. Sie sollten sich daher im Vorfeld einer Behandlung über die entstehenden Kosten bei Ihrem Heilpraktiker informieren.
13. Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?
Heilpraktiker sind nicht dazu berechtigt, ihre Leistungen über die gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Aus diesem Grund übernehmen die Krankenkassen entstehende Behandlungskosten grundsätzlich nicht. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten allerdings eine Zusatzversicherung für alternative Medizin an, bei der die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung übernommen werden.
14. Was zahlen die privaten Krankenkassen?
Private Krankenkassen übernehmen häufig die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Da dies allerdings nicht immer der Fall ist, sollte man die Kostenfrage im Vorfeld mit der Versicherung abklären.
15. Wie finde ich einen guten Heilpraktiker?
Es ist schwierig, eine pauschale Antwort für diese Frage zu finden. Grundsätzlich sollte man sich als Patient gut aufgehoben fühlen und während der Behandlung kompetent und gewissenhaft aufgeklärt und beraten werden. Unser Experte Johannes W. Steinbach, Heilpraktiker, Medizinjournalist, Fachbuchautor und Herausgeber von heilpraktiker-lernskripte.de mit eigener Praxis in Konz bei Trier, hat einen Fragenkatalog erstellt, den man im Vorfeld einer Behandlung abklären sollte:
- Hat der Heilpraktiker eine amtliche Zulassung – sprich die Überprüfung beim Gesundheitsamt zur „berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ nach dem Heilpraktikergesetz (HpG) – bestanden? Ist das nicht klar erkennbar, ist Skepsis angesagt.
- Verfügt er über weitere Qualifikationen auf naturheilkundlichem Gebiet? In der amtlichen Überprüfung wird überwiegend schulmedizinisches Wissen abgefragt. Das spätere Heilpraktiker-Metier sind jedoch naturheilkundliche Methoden. Im Gegensatz zum Arzt, dessen Fachgebiet sich nicht an der Methode, sondern eher an bestimmten Körperbereichen festmacht (HNO, Orthopäde usw.).
- Welche Diagnose- und Therapieverfahren bietet er an? Zumindest grundsätzlich sollten die jeweiligen Methoden auch zu Ihnen passen. Arbeitet ein Heilpraktiker überwiegend spirituell, dürfte er wohl kaum zu einem rein faktenorientierten Menschen passen.
- Verspricht der Heilpraktiker zu viel? Aussagen wie „Ich kann Sie auf jeden Fall heilen“ widersprechen dem beruflichen Selbstverständnis. Ein seriöser Therapeut verspricht lediglich, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.
- Wie sieht es mit der Patientenaufklärung aus? Hat die Praxis eine aussagekräftige Website, Praxisflyer usw.?
- Bildet der Heilpraktiker sich regelmäßig weiter?
- Gibt es Bewertungen über ihn im Internet? Neben Praxisadressen finden Sie bei Die-Heilpraktiker.de auch Patientenbewertungen.
- Wie steht der Heilpraktiker zum Thema Schulmedizin? Arbeitet er z.B. mit Ärzten zusammen oder verteufelt er pauschal alles, was mit Schulmedizin und Pharmaindustrie zu tun hat?
- Ist der Heilpraktiker Mitglied eines Berufsverbandes? In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf die Website seines Verbandes.
- Wie sehen die Abrechnungsgewohnheiten aus: Stellt er eine korrekte Rechnung aus? Woran orientiert sich die Honorarhöhe? Eine ungefähre Messlatte liefert das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Wer auf der Suche nach einem guten Heilpraktiker ist, kann auch im Verwandten- und Bekanntenkreis nachfragen. Vielleicht hat jemand bereits gute Erfahrungen mit einem Heilpraktiker gemacht. Auch im Internet können Sie nach qualifizierten Heilpraktikern in Ihrer Stadt suchen. Die-heilpraktiker.de ist hierfür die beste Adresse. Mit der Umkreis-Suche finden Sie einen Heilpraktiker in Ihrer Nähe und können Bewertungen und Erfahrungen von Patienten nachlesen.
Literatur:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz). Homepage.
Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.: Berufsbild Heilpraktiker. Homepage.
Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.: Heilpraktiker – häufig gestellte Fragen. Homepage.
Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.: Der rechtliche Status des Heilpraktikers. Homepage.
Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.: Berufsordnung für Heilpraktiker. Homepage.
Heilpraktiker Berufs-Bund: GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Homepage.
Naturheilmagazin: Arzt oder Heilpraktiker? Homepage.
Paracelsus – Die Heilpraktikerschulen: Die Heilpraktiker-Ausbildung bei Paracelsus. Homepage.
Steinbach, Johannes W.: Wie finde ich den richtigen Heilpraktiker? PhytoDoc. Artikel vom 19.04.2012.
Techniker Krankenkasse: Heilpraktiker. Homepage.
Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.: Wissenswertes über den Beruf des Heilpraktikers. Homepage.
Wikipedia: Heilpraktiker. Homepage. Stand: 17.06.2014